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Urteil im Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung erwartet

Mann war mehrfach vorbestraft

Urteil im Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung erwartet

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    Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (M) steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed (r) im Verhandlungssaal. Der Mann soll, maskiert mit einer Wolfsmaske, im Sommer 2019 in München eine Elfjährige in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben.
    Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (M) steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed (r) im Verhandlungssaal. Der Mann soll, maskiert mit einer Wolfsmaske, im Sommer 2019 in München eine Elfjährige in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, der gestanden hat, 2019 ein damals elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Mann hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.

    Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Seine Auflagen waren erst kurz vorher gelockert worden.

    Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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