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Verfassungsgerichtshof lässt Schul-Regeln samt Testpflicht in Kraft

Corona-Regeln in Bayern

Verfassungsgerichtshof lässt Schul-Regeln samt Testpflicht in Kraft

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    Eine Lehrerin hält mit rosa Gummihandschuhen an der städtischen Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte Corona-Schnelltests, um sie an ihre Klasse zu verteilen. Für die Teilnahme am Unterricht in den bayerischen Schulen in den Klassenräumen ist ab dem 12.04.2021 ein Corona-Test verpflichtend.
    Eine Lehrerin hält mit rosa Gummihandschuhen an der städtischen Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte Corona-Schnelltests, um sie an ihre Klasse zu verteilen. Für die Teilnahme am Unterricht in den bayerischen Schulen in den Klassenräumen ist ab dem 12.04.2021 ein Corona-Test verpflichtend. Foto: Sven Hoppe

    Die Testpflicht an bayerischen Schulen und die Regelungen zu Distanz- und Wechselunterricht bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.

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