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Verteidigung plädiert auf über neun Jahre Haft

Missbrauchsprozess

Verteidigung plädiert auf über neun Jahre Haft

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    Ein wegen Missbrauchs von Kindern angeklagter Logopäde trifft zum Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht ein und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht. Der 38-Jährige soll sich in 66 Fällen schwer an zumeist körperlich oder geistig behinderten Kindern vergangen haben. Die mutmaßlichen Opfer sollen bei den Übergriffen zwischen zwei und sechs Jahre alt gewesen sein.
    Ein wegen Missbrauchs von Kindern angeklagter Logopäde trifft zum Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht ein und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht. Der 38-Jährige soll sich in 66 Fällen schwer an zumeist körperlich oder geistig behinderten Kindern vergangen haben. Die mutmaßlichen Opfer sollen bei den Übergriffen zwischen zwei und sechs Jahre alt gewesen sein. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Die Verteidiger eines wegen schweren sexuellen Missbrauch von kleinen Jungen angeklagten Logopäden haben für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten plädiert. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg am Montag. Das Urteil für den 38 Jahre alten Angeklagten will die Große Jugendkammer am Montagnachmittag (15.30 Uhr) verkünden.

    Anklage fordert über 13 Jahre Gefängnis

    Die Anklage hatte vergangene Woche 13 Jahre und 9 Monate Gefängnis für den Deutschen gefordert. Zudem sollte der 38-Jährige ein Berufsverbot erhalten, sagte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Einige Nebenklagevertreter verlangten darüber hinaus Sicherungsverwahrung. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen.

    Viele Übergriffe in zwei Kitas

    In dem Verfahren hatte der Deutsche zu Prozessauftakt Anfang März gestanden, sich jahrelang an ihm anvertrauten, behinderten Jungen vergangen zu haben, in mehr als 60 Fällen davon schwer. Viele Übergriffe fanden in zwei Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte. Der Fall gilt als einer der schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikte in Bayern.

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