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Verwaltungsgerichtshof: AfD-Landesparteitag bleibt verboten

Parteitag der AfD

Verwaltungsgerichtshof: AfD-Landesparteitag bleibt verboten

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    Der Landesparteitag der AfD darf nicht stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
    Der Landesparteitag der AfD darf nicht stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.

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