Laut Laborergebnis handele es sich um den Subtyp H5 des Virus, das grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden könne, teilte das Landratsamt mit. Zuvor hatten "Passauer Neue Presse" und der "Bayerische Rundfunk" darüber berichtet.
Der Kontakt von Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln müsse verhindert werden, teilte das Amt weiter mit. Außerdem sollten Halter - auch Hobbyhalter - die ihre Geflügelbestände bisher noch nicht gemeldet haben, dies nachholen.
Geflügelpest: Toter Mausebussard im Kreis Freyung-Grafenau hatte Vogelgrippe
Aufgrund des als hoch eingeschätzten Risikos der Einschleppung der auch Geflügelpest genannten Krankheit hatte das Landratsamt bereits im Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die etwa ein Fütterungsverbot bestimmter Wildvögel und ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten regelt. (Lesen Sie auch: Puma aus Kleinwagen möglicherweise chronisch krank)
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