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Wolfsmasken-Prozess: Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung nach Vergewaltigung einer Elfjährigen

Urteil

Wolfsmasken-Prozess: Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung nach Vergewaltigung einer Elfjährigen

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    Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.
    Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben.Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.

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