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Würzburg: Nach Mord vor 30 Jahren: DNA könnte vom Angeklagten stammen

Mordprozess

Nach Mord vor 30 Jahren: DNA könnte vom Angeklagten stammen

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    Ein Mann, der vor über 30 Jahren ein 13 Jahre altes Mädchen ermordet haben soll, steht nun in Würzburg vor Gericht.
    Ein Mann, der vor über 30 Jahren ein 13 Jahre altes Mädchen ermordet haben soll, steht nun in Würzburg vor Gericht. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Im Prozess gegen einen Mann, der vor über 30 Jahren ein 13 Jahre altes Mädchen ermordet haben soll, sprechen Gutachteraussagen dafür, dass der Angeklagte am Tatort war. Eine Gutachterin und ein Gutachter der Rechtsmedizin Erlangen sagten vor dem Landgericht Würzburg aus, dass es mehrere gefundene Spuren gebe, bei denen der Angeklagte als Mitverursacher in Frage komme. Mit Sicherheit konnten die Experten aber keine Aussage treffen; sie tätigten Wahrscheinlichkeitsaussagen. "Die zu bewerten ist unsere Aufgabe", sagte der Vorsitzende Richter.

    Die Gutachter berichteten detailliert von ihrem wissenschaftlichen Vorgehen. Untersucht hatten sie unter anderem Spuren an der Jeanshose und der Jacke des Opfers sowie Sperma an einer Slipeinlage und einen Blutfleck am Tatort. Bei ihren jüngsten Untersuchungen stellten sie auch mutmaßliche Fehler in früheren Untersuchungen fest.

    Während der Aussagen der Sachverständigen wurden immer wieder Fotos der Leiche gezeigt. Für die Mutter des Opfers offensichtlich schwer aushaltbar - sie verließ mehrfach den Raum.

    Leiche in Güllegrube versteckt

    Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 nach dem Besuch auf einem Reithof nicht nach Hause gekommen. Zwei Tage nach dem Verschwinden wurde sie in einer verschlossenen Güllegrube entdeckt - sexuell missbraucht und getötet. Die Ermittlungen zu dem Fall in Karlstadt im Landkreis Main-Spessart liefen jahrelang ins Leere.

    Seit Anfang September steht ein heute 47-jähriger Mann in dem Altfall - einem so genannten Cold Case - wegen Mordes vor Gericht. Der Deutsche schweigt bisher. Da er zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und damit minderjährig war, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich Pressevertreter sind zugelassen.

    Für den Mammutprozess sind dutzende Verhandlungstage bis Mitte 2025 angesetzt. Er könnte aber schon früher enden.

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