Im Mai waren auf einem Ziegenhof am Ammersee 80 tote Ziegen aufgefunden worden, 41 weitere Tiere konnten gerettet werden. Von weiteren rund 150 Tieren fehlt noch jede Spur. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg, bei der das Landsberger Veterinäramt Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt hatte, hat Anklage erhoben. Deswegen befasst sich jetzt das Amtsgericht Landsberg mit dem Fall und prüft, ob und wann ein Hauptverfahren gegen die Betreiber des Ziegenhofs eröffnet wird.
Anklage wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Anfang Juli hatte das Veterinäramt Landsberg Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Tierschutzgesetze. Eine pathologische Untersuchung von drei toten Tieren am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte laut Landratsamt ergeben, dass „jeweils eine massive Abmagerung der Tiere, eine starke Blutarmut sowie ein starker Wurmbefall diagnostiziert wurde“. Gegen die Betreiber des Ziegenhofs ist ein Nutztierhalteverbot ausgesprochen worden.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe
Bei einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz droht den Betroffenen laut Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder diesem aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Das Amtsgericht Landsberg prüft, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird
„Wir prüfen, ob und wann ein Hauptverfahren eröffnet wird, das Ergebnis dürfte Anfang Oktober feststehen“, sagt die Pressesprecherin des Amtsgerichts Landsberg auf Nachfrage unserer Redaktion. Das bedeutet, dass das Gericht in einem sogenannten Zwischenverfahren prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und somit eine Verurteilung der angeklagten Personen wahrscheinlich ist und ob sämtliche Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind. Wie die Sprecherin des Amtsgerichts in Landsberg bestätigt, wurde den beiden Angeschuldigten (so die korrekte Bezeichnung bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens), denen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt wird, die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg bereits zugestellt.
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