Im Schmerzensgeld-Prozess eines 56-Jährigen gegen die katholische Kirche hat das Landgericht Essen die Forderung nach einer Zahlung von mindestens 300.000 Euro zurückgewiesen. Laut Urteil steht für die 16. Kammer zwar fest, dass der Missbrauch wie geschildert stattgefunden hat. Allerdings habe das Bistum Essen bereits Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro an den Kläger gezahlt. Ein weiterer Anspruch bestehe nicht.
Zivilklage
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