Ein Mann ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Diskriminierungsklage gegen Partyveranstalter gescheitert, die ihn wegen seines Alters abgewiesen hatten. Bei dem Open-Air-Event in München habe es sich nicht um eine Massenveranstaltung oder etwas Ähnliches im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gehandelt, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Der Vorsitzende Richter betonte, dass für die beiden Aspekte "Rasse" und "ethnische Herkunft" andere Maßstäbe gelten. Aus diesen Gründen dürfe generell niemand diskriminiert werden (Az.: VII ZR 78/20).
Diskriminierungsklage