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Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte

Nach Beschwerde aus Bayern

Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte gegen Zwangsbehandlung

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    Ein Sicherheitzszaun mit Überwachungskameras an dem Fachklinikum für junge Drogenabhängige und Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus in Parsberg.
    Ein Sicherheitzszaun mit Überwachungskameras an dem Fachklinikum für junge Drogenabhängige und Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus in Parsberg. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    Eine Patientenverfügung soll für den Fall vorsorgen, dass man seinen Willen nicht mehr kundtun kann: Welche Behandlungen sind erwünscht, welche nicht? Für bestimmte Straftäter sind aber Zwangsbehandlungen erlaubt. Ein Konflikt, den das Verfassungsgericht nun lösen muss.

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