Eine Patientenverfügung soll für den Fall vorsorgen, dass man seinen Willen nicht mehr kundtun kann: Welche Behandlungen sind erwünscht, welche nicht? Für bestimmte Straftäter sind aber Zwangsbehandlungen erlaubt. Ein Konflikt, den das Verfassungsgericht nun lösen muss.
Nach Beschwerde aus Bayern