Zwei Zwillinge aus München werden seit Freitag vermisst.
Bild: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)
Zwei Zwillinge aus München werden seit Freitag vermisst.
Bild: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)
Sie sind eineiige Zwillinge und werden seit Freitag, 25. November 2022 vermisst: Silvana und Nadezhda Krasteva werden von der Polizei gesucht. Ihre Mutter meldete die beiden Töchter gegen 12.30 Uhr als vermisst. Die beiden Mädchen wurden zuletzt am Donnerstag, 24. November 2022, gegen 22 Uhr gesehen, als die Familie zu Bett ging.
Als die Familie am Freitagmorgen aufstand, waren die beiden Schwestern verschwunden. Sie hatten keine Hinweise hinterlassen, wohin sie gegangen waren. Die Eltern können sich das Verschwinden nicht erklären.
Bislang sind die beiden Mädchen nicht nach Hause zurückgekommen - alle Such- und Ermittlungsmaßnahmen der Münchner Polizei verliefen ohne Erfolg. Es sei unklar, wo sich die beiden Schwestern aufhalten.
Den Fahndungsaufruf der Polizei München mit Fotos der Zwillinge finden Sie hier unter diesem Link.
Die beiden Mädchen könnten laut Polizei mit einer größeren grauen Tasche unterwegs sein.
Hinweise nimmt das Polizeipräsidium München (Kommissariat 14) unter der Telefonnummer 089/2910-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Geben Angehörige eine Vermisstenanzeige auf, wird die Polizei zuerst versuchen, ein komplettes Bild über die vermisste Person zu bekommen.
Dazu gehören neben einer Personenbeschreibung samt Foto und einer Auflistung der mitgeführten Gegenstände auch Ermittlungen zum Umfeld:
Dann wird über das weitere Vorgehen entschieden: Es werden Bekannte und Verwandte befragt, Wohnungen und Örtlichkeiten im Freien abgesucht. Die Polizei erkundigt sich bei Ärzten, Krankenhäusern und bei Taxiunternehmern, Bahn und Busunternehmen, ob sie die vermisste Person gesehen haben. Auch der Einsatz von Rettungsdiensten (mit Suchhunden), Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Wasserwacht sowie eine Öffentlichkeitsfahndung kommen in Betracht. Streifen und Polizeisuchhunde können eingesetzt werden, dazu Drohnen oder ein Hubschrauber.
Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine sogenannte „Vermissung“ bereits dann vor, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Bei Erwachsenen muss noch eine Gefahr für Leib und Leben dazukommen.
Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Denn: Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Bilder rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.
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