Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen seit einigen Wochen die Fahrradschutzstreifen in der Münchener Straße. Insbesondere Radlern, die dort in die Pedale treten, sollen sie das Vorankommen angenehmer gestalten. Doch bei so manchem Buchloer warfen die gestrichelten Linien zuletzt Fragen auf: Dürfen Autofahrer die Seitenstreifen mitbenutzen oder müssen sie sich mittig halten? Und was gilt eigentlich beim Überholen? Was erlaubt ist, und was nicht, erklärt Polizeioberkommissarin Magdalena Buchmiller.
Regelkunde