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Heimlich in der Toilette gefilmt

Ostallgäu/Kaufbeuren

Heimlich in der Toilette gefilmt

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    Für die Staatsanwältin war das Ganze letztlich eine „irrationale und damit jugendtypische Tat“. Sie sprach sich deshalb in ihrem Plädoyer für die Anwendung von Jugendstrafrecht aus und hielt eine richterliche Verwarnung samt Geldauflage für angemessen. Die Richterin folgte dem Antrag im Urteil. Direkt an den Angeklagten gewandt sagte sie: „Sie machen eigentlich einen sehr guten Eindruck. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich Sie hier nicht wiedersehen werde.“ Sollte er jedoch wider Erwarten erneut auffallen, insbesondere mit solchen Taten, müsse er damit rechnen, „dass es gewaltig scheppert“. Er selbst hatte im Prozess auf die Frage nach einer Wiederholungsgefahr versichert, seine Entdeckung sei für ihn „ein Schock“ gewesen, der ihm die Augen geöffnet habe.

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