Johann Lehner kämpft seit Längerem gegen das geplante Baugebiet am Hinterberg in Denklingen. Er hat vor einem Jahr einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan eingereicht. Geprüft wird, ob die Gemeinde Fehler bei der Aufstellung der Bauleitplanung gemacht hat. Die Entscheidung steht noch aus. In einem anderen Punkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt aber zugunsten der Gemeinde entschieden. Lehner wollte erreichen, dass die Kommune auch nicht mit dem Bau der Erschließungsstraße für das Areal beginnen darf, auf dem 14 Bauplätze vorgesehen sind. Genau den hatte die Gemeinde im Juni beschlossen und den entsprechenden Auftrag vergeben. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag Lehners ab, und kurz darauf begannen auch die Bauarbeiten. Die Erschließung könnte, wenn das Wetter mitspielt, Mitte 2022 abgeschlossen sein, sagt Bürgermeister Andreas Braunegger auf Nachfrage.
Urteil zugunsten der Gemeinde