In Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ müssen seit 2019 in Bayern an natürlichen und naturnahen Gewässern Schutzstreifen ausgewiesen und beachtet werden. Diese Bereiche dürfen dann nicht (mehr) für Garten- oder Ackerbau genutzt werden. Um diese Schutzstreifen verbindlich festzulegen, hat die Wasserwirtschaftsverwaltung die entsprechenden Gewässer kartiert und eine sogenannte Kulisse ausgearbeitet.
Gewässerrandstreifen im Ostallgäu