Pflegebedürftig zu sein bedeutet, aus gesundheitlichen Gründen in der Selbstständigkeit eingeschränkt zu sein und aufgrund dessen für mindestens sechs Monate die Hilfe anderer Menschen zu benötigen. Um hier Geldleistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, muss ein Antrag bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin.
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