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Arztpraxis im Ostallgäu bricht Behandlung einer Krebspatientin ab

Anwalt eingeschaltet

Ostallgäuer Arztpraxis bricht Behandlung einer Krebspatientin ab

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    Ist das Vertrauensverhältnis massiv gestört, kann ein Arzt die Behandlung beenden.
    Ist das Vertrauensverhältnis massiv gestört, kann ein Arzt die Behandlung beenden. Foto: Rolf Vennenbernd (Symbolbild)

    Die Diagnose "Krebs" zieht Betroffenen den Boden unter den Füßen weg. Als wäre das allein nicht genug, ist die Krankengeschichte einer Ostallgäuerin bestimmt durch weitere Rückschläge. Erst wurde ihr ein gutartiger Tumor attestiert, der sich als bösartig herausstellte. Später bricht ihre Praxis während der Chemotherapie die Behandlung ab, weil das Vertrauensverhältnis gestört sei. Die 35-Jährige fühlt sich ungerecht behandelt - und geht nun an die Öffentlichkeit.

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