In der jüngsten Sitzung des Waaler Gemeinderats kam der Bebauungsplan des „Sondergebiets Sägewerk Waal“ erneut auf den Tisch. Wie bereits berichtet, wurde die erste Fassung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Februar und März 2024 zugänglich gemacht. Diese reichten Stellungnahmen dazu ein und regten Änderungen an.
Behörden geben Stellungnahmen zum Waaler Sondergebiet ab
Im Dezember 2024 konnte nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen dem Planungsbüro des Bauherrn und der Regierung von Schwaben eine Übereinkunft erzielt werden. Die Änderungen wurden zwischenzeitlich in die Entwürfe eingearbeitet. Auch die Auflage seitens des Zweckverbands, dass der Investor selbst für die Löschwasserversorgung sorgen muss, wurde entsprechend ergänzt. Der nächste Verfahrensschritt sei nun die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplans. Der umfangreiche und detaillierte Plan sei laut Ratsmitglied Sascha Wein sehr gewissenhaft ausgearbeitet und zeige auf, wie eingehend sich die Behörden mit derartigen Vorhaben beschäftigen.
Das wäre ja schön und gut, meinte Ratsmitglied Dieter Heim. Er gab zu bedenken, dass das Wort „ausnahmsweise“ achtmal im Text vorkomme. Realität sei, dass bei einer maximalen Umsetzung des vorliegenden Plans erhebliche Nachteile für die angrenzenden Wohngebiete und die Bevölkerung entstehen könnten.
Ratsmitglieder in Waal äußern Bedenken zum Vorhaben
Bürgermeister Robert Protschka verstand diese Bedenken. Allerdings gäbe es genau deshalb die verschiedenen Phasen im formellen Prozess. „Hier bietet unsere Demokratie jedem die Möglichkeit des Einspruchs, wenn Rechte beeinträchtigt werden“, sagte Protschka. Ferner sah er die Weiterentwicklung eines ortsansässigen Betriebs eher positiv. Investitionen in die Zukunft seien für einen Betrieb und dessen Wirtschaftlichkeit unabdingbar, meinte auch Ratsmitglied Karlheinz Seel.
Mehrere Ratsmitglieder hatten größere Bedenken über die Ausmaße und deren Auswirkung auf Landschaft und Ortsbild. Noch sei man erst in der zweiten Auslegungsphase des Flächennutzungsplans, sagte Protschka. Dies stelle bei Weitem noch keine Genehmigung für einen konkreten Bauantrag dar. Auch die Ratsmitglieder hätten die Möglichkeit einer Stellungnahme oder eines Einspruchs während der Auslegungsphase, die voraussichtlich ab 14. Februar beginnt. Mit neun zu vier Stimmen billigte das Gremium die vorliegenden Unterlagen und beauftragte die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung.
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