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Dauerbaustelle Kreuzkopfstraße in Füssen: Verwaltungsgericht Augsburg lehnt Eilantrag der Bauherren ab

Gericht entscheidet

Gericht fällt vorläufige Entscheidung über Dauerbaustelle im Füssener Weidach

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    Viele Monate lang war die Belegung der Kreuzkopfstraße im Weidach genehmigt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass die Baustelle weg muss.
    Viele Monate lang war die Belegung der Kreuzkopfstraße im Weidach genehmigt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass die Baustelle weg muss. Foto: Benedikt Siegert, Archiv

    Die seit etwa einem Jahr bestehende Dauerbaustelle in der Kreuzkopfstraße im Stadtteil Weidach muss mit sofortiger Wirkung geräumt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Die Interessen der Stadt überwiegen demnach die der Bauherren.

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