20 Jahre waren sie auf Dächern kommunaler Gebäuden in Seeg und lieferten ökologischen Strom. Vereinbart war, dass die Photovoltaik-Anlagen (PV) privater Betreiber auf dem Feuerwehrhaus und der Kläranlage nach dieser Zeit auf Verlangen abgebaut und entsorgt werden müssen. Nun stellt sich heraus: Die Verträge sind von Anfang an unzulässig und somit ungültig. Die Gemeinde hätte ihre Dächer nicht kostenlos überlassen dürfen.
Photovoltaik