Für einen großen Aufschrei hatte die Ampel-Regierung gesorgt, als sie im vergangenen Jahr das neue Selbstbestimmungsgesetz verabschiedete. Damit sollte es Menschen vereinfacht werden, ihr Geschlecht in amtlichen Papieren ändern zu lassen. Einmal pro Jahr ist dies fortan möglich. Nötig ist dazu lediglich eine Erklärung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt. Seit November ist das neue Gesetz nun in Kraft. Im Ostallgäu haben bislang aber nur sehr wenige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ergab eine Recherche unserer Redaktion.
Gesetzesänderung
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