Beamte der Polizeiinspektion Füssen waren heute in der Nacht von Montag auf Dienstag (29.10.2024) zu Naturschutzkontrollen im südlichen Ostallgäu unterwegs.
Dabei stellten sie mehrere Wohnmobile und Autos in der Gemeinde Halblech fest, deren Insassen im Landschaftsschutzgebiet übernachteten.
Die Polizisten leiteten gegen die Betroffenen Bußgeldverfahren entsprechend dem Bayerischen Naturschutzgesetz ein, teilen sie mit.
Welche Regeln gelten in der Allgäuer Natur?
Über die Regeln zum Übernachten in der Allgäuer Natur gibt es immer wieder Unklarheit. So ist vielen nicht bewusst, dass zwar das Betreten der Natur grundsätzlich allen erlaubt ist. Das Parken oder Abstellen von Autos, Wohn- oder Campingfahrzeugen und von Zelten in Landschaftsschutzgebieten kann aber eine Strafe von bis zu 2500 Euro nach sich ziehen.
Wildparker und Wildcamper im Allgäu sorgen immer wieder für Ärger
Wildcamper im Allgäu waren in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Problem geworden: Menschen, die in Landschaftsschutzgebieten campen, bedrohen den Lebensraum der dort heimischen Tiere. Auch gefährliche Lagerfeuer wurden immer wieder gemeldet. Außerdem sorgen die Falschparker auf Wiesen, Feldern und an Seen auch für Unverständnis und Ärger bei Bewohnern und Landwirten im Ostallgäu.
Dabei wäre es doch so einfach: Was beim Übernachten unter freiem Himmel im Allgäu erlaubt ist, das erfahren Sie in unserer Übersicht hier.
Besonders zu den Ferienzeiten wie aktuell in den Herbstferien und an verlängerten Wochenenden führt die Polizei im Allgäu deshalb verstärkt Kontrollen durch. Vor allem abends und nachts tauchen Beamtinnen und Beamte an den bekannten Ausflügler-Hotspots auf.
Speziell rund um Seen wie den Schwansee, Forggensee, Alatsee oder Weißensee werden dabei regelmäßig Wildcamper und Falschparker ertappt.