Für Verstimmung im Marktgemeinderat sorgte ein Antrag der Betreiber des Hotels „Nesselwanger Hof“ auf Änderung/Tektur des erst im Februar 2024 geänderten Bebauungsplans. Seinerzeit war die Bauleitplanung für eine andere Gestaltung und Ausführung des Nebengebäudes im sogenannten Baufeld „D“ für den Bau von zusätzlichen Personalwohnungen modifiziert worden. Im Nebengebäude sollten so 12 Ferienwohnungen und 12 Personalwohnungen möglich gemacht werden. Nun will der Bauherr aber mehr Ferienwohnungen ausweisen - was das Gremium mehrheitlich ablehnte.
Diskussion um „Nesselwanger Hof“
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden