Der Gemeinderat Roßhaupten beschäftigte sich in seiner Sitzung mit den Kosten der Mittagsbetreuung von Grundschulkindern. Rund 30 Prozent aller Grundschulkinder würden eine Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen, sagt Bürgermeister Thomas Pihusch. Um die Nachfrage zu decken, hat die Gemeinde ihr Angebot ab nächstem Schuljahr erweitert: Eltern können ab September ihre Kinder von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr und freitags bis 14 Uhr in die Betreuung geben. Bisher stand der Freitag nicht zur Verfügung. Dafür wurde weiteres Personal eingestellt, sagt Pihusch.
Kosten erhöht: Das zahlen Eltern für die Mittagsbetreuung von Grundschülern in Roßhaupten
Mit der Erweiterung des Betreuungsangebots wurden die Beiträge dafür angehoben. Eltern, die ihr Kind beispielsweise an drei Tagen die Woche zur Mittagsbetreuung geben, zahlen künftig 75 Euro für die Betreuung und 48 Euro für die Verpflegung pro Monat. Für Geschwisterkinder gibt es bei den Benutzungsgebühren eine Ermäßigung um 30 Prozent.
Die Gemeinde Roßhaupten erhält jährlich eine staatliche Förderung zur Kostendeckung: Die betrage rund 14.000 Euro und decke nur einen kleinen Teil, sagt Pihusch. Die jährlich anfallenden Kosten würden sich nämlich auf etwa 60.000 belaufen.
Bisher seien die Kosten zur Mittagsbetreuung nur „spitz“ abgerechnet worden. So zahlten Eltern lediglich einen Betrag von 1,50 Euro pro Tag für die Betreuung und 4,50 Euro pro Tag für die Verpflegung. Für die zu zahlenden Beiträge der Mittagsbetreuung wurde vom Gemeinderat nun eine neue Satzung festgelegt. Die bisherige „spitze Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung“ wird durch die neue Abrechnung ersetzt und tritt zum 1. September 2025 in Kraft.
„Sanfte und schrittweise“ Annäherung an geltenden Rechtsanspruch für Familien in Roßhaupten
In der Satzung sind die monatlichen Beiträge für Betreuung und Verpflegung getrennt voneinander aufgeführt. Das hat einen einfachen Grund: Während sich die Kosten für die Betreuung auf Eltern und Gemeinde aufteilen, tragen die Eltern die Ausgaben für die Verpflegung vollständig allein. Die Gemeinde Roßhaupten passe sich damit schrittweise an die kommenden gesetzlichen Anforderungen an, wie Bürgermeister Pihusch erklärt.
Hintergrund ist der geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise eingeführt wird und bis 2030 flächendeckend umgesetzt sein soll. Um die Familien in Roßhaupten nicht mit abrupten Änderungen zu belasten, wolle man die Anpassungen „sanft und schrittweise“ gestalten, sagt Pihusch. So versuche man in der Gemeinde Roßhaupten, sich an den eintretenden Rechtsanspruch zu nähern.
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