Ein Ort zur Erholung – dafür gibt es eine staatliche Anerkennung. Dieses Prädikat strebt die Gemeinde Rückholz nun an. Um als ein staatlich anerkannter Erholungsort zu gelten, braucht es unter anderem ein Gutachten. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Rückholz war das jetzt unter anderem ein Thema.
Gilt Rückholz bald als anerkannter Erholungsort? Der Deutsche Wetterdienst soll das prüfen
Bislang war unklar, ob eine Prüfung als anerkannter Erholungsort wirklich beantragt werden sollte. In der Sitzung wurde nun diskutiert, welche Prüfungen für wie viel Geld für die Prädikatisierung durchgeführt werden müssten. Im Rat sprach der Bauamtsleiter sowie Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Seeg, Peter Hartl, über die Gespräche mit dem Deutschen Wetterdienst zu dem Thema.
„Für Rückholz würde eine einfache Klimaanalyse ausreichen“, sagte Hartl. In der Regel wird sonst auch eine Luftmessung benötigt, wie anfangs vom Deutschen Wetterdienst auch geplant worden sei. Diese Luftmessung hätte rund 30.000 Euro gekostet, „das fällt auf jeden Fall nicht an“, sagte Hartl. Die Kriterien für Rückholz seien vom Deutschen Wetterdienst nochmals aktualisiert worden.
Prüfung vom Deutschen Wetterdienst kostet die Gemeinde einmalig eine fünfstelligen Betrag
So also sollen die thermischen Bestimmungen, das Bioklima und die Luftqualität bewertet sowie eine einfache Klimaanalyse durchgeführt werden. „Da kommt ein Experte vorbei und macht das“, sagt Hartl. Die Gemeinde würde das rund 5800 Euro brutto kosten. Geld, das die Kommune schnell wieder in der Kasse hätte.
Nach der Prädikatisierung soll von den Gästen ein Kurbeitrag gezahlt werden
Wenn Rückholz als staatlich anerkannter Erholungsort gilt, kann von den Gästen ein Kurbeitrag verlangt werden. „Für bisschen über 5000 Euro sollten wir das tun“, sagt Hartl. Im Herbst könnten die Prüfungsarbeiten veranlasst werden, im Mai nächstes Jahr bereits die Prädikatisierung erfolgen. Die Einnahmen durch den Kurbeitrag kämen der Kommune in Sache Verwaltungshaushalt zugute, wie in der Sitzung außerdem besprochen wurde, als es um den Tagesordnungspunkt Haushalt ging.
Keine neuen Kredite nötig – Die Ausgaben sind in Rückholz aber nicht zu unterschätzen
„Der Schuldenstand wird sich in den nächsten Jahren weiter verringern“, hieß es dazu im Rat. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 betrugen die Schulden rund 761.000 Euro und werden durch die Tilgung von 51.000 am Ende des Jahres auf etwa 710.000 Euro sinken.
Für die nächsten geplanten Maßnahmen sind keine Kreditaufnahmen nötig. Denn Rückholz verfügt noch über einen gut gefüllten Sparstrumpf: Die Gesamtrücklage beträgt 1,9 Millionen Euro. Noch. Denn nach den geplanten Investitionen wird diese Rücklage am 31. Dezember 2028 nur noch rund 130.000 Euro betragen.
Doch aktuell ist der Sparstrumpf noch voll, das Geld wird für anstehende Investitionen in die Infrastruktur hergenommen. Geplant sind unter anderem ein neues Feuerwehrauto, der Neubau eines Stadels am Bauhof, verschiedene Straßenverbesserungen, Leitungen für Regenwasserentwässerung, Kanalverbesserungen, Breitbandversorgung sowie die Planung und Sanierung des ehemaligen Pfarrhofs. Der eventuelle Um- oder Anbau des Kindergartens wurde auf die Finanzplanung 2028 verschoben, da derzeit nicht absehbar sei, ob die Nachfrage auf eine dritte Kindergartengruppe besteht.
Für eine positive Zuführung – für den Vermögenshaushalt in Rückholz soll eine Analyse erfolgen
Doch in Rückholz werden die Einnahmen wohl nicht mit den steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt ab 2026 Schritt halten. Deswegen soll die Grundlagen für die Einführung zur Erhebung eines Kurbeitrags geprüft werden – dabei kommt wieder die Anerkennung als Erholungsort mit ins Spiel: Denn wenn das gilt, kann ein Kurbeitrag bestimmt werden.
Anerkennung zum Erholungsort und Haushaltsplan 2025 einstimmig angenommen
Der aktuelle Haushalt, der ein Gesamtvolumen von über 4,5 Millionen Euro hat, sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2028 wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. So wie auch der Antrag zur Anerkennung als Erholungsort mit Durchführung eines Gutachtens des Deutschen Wetterdiensts in Höhe von etwa 5800 Euro.
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