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Wo Ferienwohnungen in Füssen künftig verboten sind

"Vom Lebensraum zum touristischen Aufenthaltsraum“

Wo Ferienwohnungen in Füssen künftig verboten sind

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    In Füssens Altstadt sollen weitere Ferienwohnungen in Zukunft verhindert werden, empfiehlt das Beherbergungskonzept.
    In Füssens Altstadt sollen weitere Ferienwohnungen in Zukunft verhindert werden, empfiehlt das Beherbergungskonzept. Foto: Benedikt Siegert

    Immer neue Gästebetten und viel zu viele Wohnungen, in denen über etliche Wochen im Jahr die Rollläden heruntergelassen sind. Solche Auswüchse des Tourismusgeschäftes auf Füssen sind längst ein Thema für die Kommunalpolitiker. Sie wollen diese Entwicklung nun in verträglichere Bahnen leiten. Die städtebauliche Grundlage dafür haben sie unlängst beschlossen: das Beherbergungskonzept. Bis es rechtlich greift, wird es aber noch dauern. Denn die Ziele des Konzeptes müssen in die Bauleitplanung übertragen werden – also in jeden bestehenden und künftigen Bebauungsplan.

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