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Bahnstreik 2021 aktuell: Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Zug nicht fährt

Streik bei der Bahn

Bahnstreik 2021 aktuell: Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Zug nicht fährt

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    Bahnstreik 2021 aktuell: Heute gibt die GDL bekannt, ob und wann bei der Bahn gestreikt wird. Welche Rechte Pendler und Bahnreisende im Streikfall haben.
    Bahnstreik 2021 aktuell: Heute gibt die GDL bekannt, ob und wann bei der Bahn gestreikt wird. Welche Rechte Pendler und Bahnreisende im Streikfall haben. Foto: Kay Nietfeld

    Der nächste Bahnstreik steht vor der Tür. Der Sommer 2021 dürfte für Pendler und Reisende mit Verspätungen, Wartezeiten, und Zugausfällen verbunden sein. Denn die Lokführergewerkschaft GDL hat sich für einen Streik bei der Deutschen Bahn entschieden. Bei der Urabstimmung der Gewerkschaft stimmten 95 Prozent der teilnehmenden Mitglieder für einen Arbeitskampf, wie die Organisation mitteilte.

    Immerhin: Bei größeren Ausfällen und Verspätungen bei der Bahn gibt es Geld, auch Taxifahrten sind unter Umständen eine Option. Was Betroffene wissen müssen.

    Wann wird im Sommer 2021 bei der Bahn gestreikt?

    Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft zum Streik bei der Deutschen Bahn auf. Der Ausstand soll im Güterverkehr bereits am Dienstagabend um 19.00 Uhr beginnen, kündigte der GDL-Vorsitzende Caus Weselsky am Dienstag in Frankfurt an. Es folgt ein bundesweiter 48-stündiger Streik im Personenverkehr und in der Bahn-Infrastruktur vom Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 2.00 Uhr. Mehr dazu lesen Sie hier.

    Bahnstreik 2021 aktuell: So sollten Zugreisende und Pendler reagieren

    Reisewillige sollten zunächst einen Blick auf die Infoseiten der Bahn werfen. Dort gibt es in der Regel allgemeine Infos und Neuigkeiten über betroffene Verbindungen, Verspätungen, Zugausfälle und etwaige Alternativen, so die Verbraucherzentrale NRW. "Die Fahrgastrechte gelten auch im Streikfall weiter", sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf.

    ICE statt Nahverkehr? Aufhebung der Zugbindung bei Streik

    Wird ein Anschluss durch Verschulden der Bahn verpasst oder ist am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 20 Minuten zu erwarten, können Reisende einen anderen - auch höherwertigen - Zug nehmen. Eine etwaige Zugbindung ist automatisch aufgehoben.

    Man könne sich das auch beim Zugbegleiter, an einer Info oder im Reisezentrum bestätigen lassen. Dies sei aber nicht zwingend erforderlich, so die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite.

    Wer eine Nahverkehrsfahrkarte hat, kann in so einem Fall oft auch IC oder ICE nutzen. Und zwar, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer lang war oder nicht länger als eine Stunde dauerte. In der Regel muss man dann allerdings zunächst ein gültiges Fernverkehrsticket kaufen. Die Zusatzkosten kann man sich dann zurückholen.

    Streik bei der Bahn: Kann ich ein Taxi nehmen?

    Für gestrandete Reisende hat die Deutsche Bahn im Nahverkehr schon öfter Taxikontingente organisiert, um von größeren Bahnhöfen aus Passagiere nach Hause zu bringen. Auch Sammeltransporte mit Fernbussen sind im Notfall denkbar. Daher sei es wichtig, auf dem Bahnsteig auf Durchsagen und Anzeigen zu achten, so Beatrix Kaschel.

    "Wer einen Gutschein fürs Taxi bekommen hat, fragt den Fahrer besser vorher, ober er den Gutschein auch ohne Mehrkosten annimmt", rät Kaschel. "Auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen, kann teuer werden". Denn dafür gelten spezielle Regeln.

    Am Bahnhof gestrandet: Zur Not die Nacht im Hotel verbringen

    Gestrandeten muss die Bahn Ersatzverkehr oder, wenn die Fahrt am selben Tag nicht möglich oder zumutbar ist, eine Unterkunft anbieten. Vor einer selbst organisierten Alternative habe beides Vorrang, so die Deutsche Bahn. Die Fahrt vom und zum Bahnhof muss von der Bahn organisiert werden, so die Verbraucherzentrale NRW.

    Wer sich selbst eine Übernachtungsmöglichkeit suchen muss, sollte sich auf jeden Fall bestätigen lassen, dass die Bahn an diesem Tag keine Fahrt durchführen wird und auch keine Unterkunft bereitstellen kann. Die Rechnung des Hotels sollte aufbewahrt werden, um sie im Nachgang einreichen zu können.

    Bahnstreik 2021: Mit welchen Entschädigungen kann ich rechnen?

    Kommt man nicht pünktlich ans Ziel, kann der Fahrpreis je nach Höhe der Verspätung teilweise erstattet werden.

    • Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, kann 25 Prozent des Fahrpreises reklamieren.
    • Ab zwei Stunden Verspätung lassen sich 50 Prozent des Ticketpreises zurückholen. Maßgeblich ist dabei stets die Verspätung am letzten Ziel und nicht die der bis dahin genutzten Züge.
    • Wer allerdings vor der Reise oder mittendrin sieht, dass insgesamt mehr als eine Stunde Verspätung eintritt, kann von der Reise zurücktreten - und den kompletten Fahrpreis zurückfordern.

    Bei Zugausfall und Verspätungen Belege und Beweise sammeln

    Wer auf der gebuchten Verbindung streikbedingt nicht ankommen würde, sollte sich die Verspätung bestätigen lassen, bevor die Fahrt abgebrochen wird oder Alternativen gesucht werden. Bescheinigungen dafür seien vorbereitet, aber es könne mühselig sein, sich diese zu beschaffen, so die Verbraucherzentrale NRW. Denn: Am Streiktag ist man mit seinem Anliegen nicht allein - im Gegenteil.

    Als Alternative raten die Verbraucherschützer zum Beispiel Fotos von Anzeigetafeln zu machen, auf denen die Verspätungen oder der Zugausfall zu erkennen sind. Auch Screenshots von Infos in der Bahn-App oder von der Homepage des Unternehmens können sinnvoll sein. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular kann mit solchen Belegen im Servicecenter, per Post oder im Internet eingereicht werden.

    Am Streiktag ins Auto wechseln - gute Idee?

    Wer dem Streik aus dem Wege gehen will und aufs Auto umsteigt, sollte Staus und längere Fahrtzeiten einkalkulieren, so die Verbraucherzentrale NRW.

    Auto statt Zug: Zahlt die Bahn?

    Nein, Kosten für die Autonutzung kann man sich nicht von der Bahn erstatten lassen.

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