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Mindestunterhalt 2025 erhöht: Was Eltern wissen müssen

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Mindestunterhalt 2025 erhöht: Was Eltern wissen müssen

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    Der Mindestunterhalt steigt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen unterhaltspflichtige Eltern mehr zahlen als im Vorjahr.
    Der Mindestunterhalt steigt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen unterhaltspflichtige Eltern mehr zahlen als im Vorjahr. Foto: Marcel Kusch, dpa (Symbolbild)

    Wenn sich Eltern trennen, dann bleibt oft ein Kind bei einem Elternteil. Der andere Elternteil wird dann unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Kindes und der eigenen finanziellen Situation. Mit der Erhöhung des Kindergeldes wurde zum 1. Januar 2025 auch der sogenannte Mindestunterhalt angehoben.

    Doch was ist damit eigentlich gemeint? Und wie berechnet man den Mindestunterhalt? Antworten auf diese Fragen lesen Sie in diesem Artikel auf www.mainpost.de: Kindergeld: Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2025? Und wie wird er berechnet?

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