Die Grundsätze des deutschen Einkommensteuersystems sind einfach zu verstehen: Jede Person, die Geld verdient, muss dieses versteuern. Und je mehr eine Person verdient, desto mehr Steuern muss sie zahlen. Soweit zumindest die Theorie. Ganz so einfach ist es in der Praxis aber dann doch nicht, da das System Steuerklassen kennt, die regeln, wie hoch die Steuerlast ist. Ab einem gewissen Einkommen erreichen Menschen den Spitzensteuersatz. Wie hoch dieser ist und ab welchem Verdienst Sie ihn im Jahr 2025 bezahlen müssen.
Ab welchem Einkommen muss man 2025 den Spitzensteuersatz zahlen?
Beim Spitzensatz liegt die Einkommensteuer seit 2007 bei 42 Prozent. „Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler/innen, die mehr als 68.480 Euro im Jahr 2025 haben“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in einem Ratgeber. Es handelt sich dabei logischerweise um den Verdienst vor Steuern. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine bessere Voraussetzung als im vergangenen Jahr, in dem der Grenzwert noch bei 66.760 Euro gelegen hatte. Ehepaare müssen ab einem gemeinsamen Verdienst von 136.962 Euro den Spitzensatz bezahlen. 2024 lag der Wert bei 133.522 Euro.
Die Veränderung ist laut der Stadtsparkasse darauf zurückzuführen, dass Personen bei einer Gehaltserhöhung, welche der Inflationsrate des vergangenen Jahres entspricht, nicht in einen höheren Steuersatz rutschen sollen. „Entsprechend greift der gleiche Steuersatz 2025 erst bei einem knapp 3 Prozent höheren Einkommen als im Vorjahr. Wer eine geringere oder keine Gehaltserhöhung erhält, muss daher 2025 etwas weniger Einkommensteuer zahlen als 2024“, ist im Online-Portal der Stadtsparkasse nachzulesen. Die Folge sei, dass Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener in diesem Jahr 310 Euro weniger Einkommensteuer zahlen müssen als noch 2024.
Bei der Berechnung des Spitzensteuersatzes kann es kompliziert werden
Neben dem Gehalt können weitere Einnahmen zum Verdienst hinzukommen. Beispielsweise werden Mieteinnahmen hinzugerechnet oder auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Wer insgesamt auf Einnahmen über 68.480 Euro kommt, zahlt allerdings nicht automatisch den Spitzensteuersatz. Das Finanzamt nimmt die Zuordnung in die Steuerklassen erst nach Prüfung der Steuererklärung vor.
Hintergrund ist die Tatsache, dass sich einige Ausgaben steuermindernd auswirken. Beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. „Erst am Ende dieser Rechnung steht das zu versteuernde Einkommen – und genau das ist für den Steuersatz ausschlaggebend“, heißt es im Ratgeber der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
Übrigens: Männer lügen beim Gehalt offenbar häufiger als Frauen.
Jeder Fünfte Steuerzahler zahlt den Spitzensteuersatz
Derzeit zahlen laut dem Focus rund 20 Prozent der deutschen Steuerzahler den Spitzensteuersatz – zumindest auf einen Teil ihres Einkommens. „Damit wird der Spitzensteuersatz seinem Wortsinn längst nicht mehr gerecht, da er breite Bevölkerungsschichten trifft“, ordnet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ein. Der Durchschnittsverdiener zähle heute schon fast als Spitzenverdiener. Tatsächlich muss der Spitzensteuersatz bereits bezahlt werden, wenn das Einkommen das 1,3-fache des Durchschnittseinkommens beträgt.
Den Höchststeuersatz stellt der Spitzensteuersatz allerdings nicht dar. Personen mit deutlich überdurchschnittlichem Einkommen werden mit der Reichensteuer belegt, die bei 45 Prozent liegt. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe müssen Steuerzahler die Reichensteuer bezahlen, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 277.826 Euro im Jahr aufweisen.
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