Irgendwann war klar, dass es sich um perfides Mobbing handelte. Da waren Schüler monatelang von einer unbekannten Person terrorisiert worden: Ihnen wurden pornografische Links aufs Handy geschickt, Urlaubsbuchungen und Handyverträge auf ihren Namen abgeschlossen, gegen eine Schülerin gab es sogar eine anonyme Morddrohung in sozialen Netzwerken. Am Ende kam die Polizei dem Täter auf die Spur: Es handelte sich um einen 14-jährigen Mitschüler. Kein Einzelfall. Ob in sozialen Netzwerken oder privaten Chatgruppen: Cybermobbing findet viele Wege.
Jeder sechste Schüler in Deutschland (rund 17 Prozent) ist laut einer Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing und der Techniker Krankenkasse von Anfeindungen und Bloßstellungen im Netz betroffen. Im Vergleich zu früheren Erhebungen ist die Zahl massiv gestiegen. Als Grund dafür gilt auch die Corona-Pandemie: Homeschooling und Kontaktbeschränkungen hätten dafür gesorgt, dass sich mehr soziale Kontakte ins Netz verlagert haben.
Cybermobbing: Medienkompetenz der Eltern ist gefragt
Beim Cybermobbing wird laut der Studie vor allem beleidigt und beschimpft, mitunter in menschenverachtender Weise, so dass Experten von "Hate Speech" sprechen. Häufig werden Lügen und Gerüchte verbreitet, unangenehme Fotos geteilt, Fake-Profile erstellt. "Wenn das eigene Kind gemobbt wird, ist vor allem die Sozial- und Medienkompetenz der Eltern gefragt", sagt Peter Lotz, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Mayrfeld in Frankfurt. "Man sollte das Problem ernst nehmen und umgehend handeln, da sich Gerüchte sehr schnell in den sozialen Medien und im Internet verbreiten." Wenn die Täter bekannt sind, sollte mit deren Umfeld Kontakt aufgenommen werden.
Wenn Cybermobbing im Schulumfeld stattfindet, sollten Schulleitung und Lehrkräfte informiert und gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet werden, rät Tina Gausling, Fachanwältin für IT-Recht im Münchener Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy. "Dabei spielen Präventionsangebote, aber auch erzieherische und Ordnungsmaßnahmen eine wesentliche Rolle." Der juristische Weg sei die Ultima Ratio, zumal Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung die Strafmündigkeit sei. "Diese beginnt mit 14 Jahren, so dass Cybermobbing im schulischen Umfeld häufig nicht erfasst ist."
Das Thema Cybermobbing dürfe keinesfalls unterschätzt werden, betont Ruben A. Hofmann, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Köln. "Typischerweise werden die Sachverhalte, welche wir als Cybermobbing bezeichnen, den Tatbestand einer Beleidigung oder üblen Nachrede erfüllen, was beides Straftatbestände sind", erklärt Hofmann.
Auch werde regelmäßig das Persönlichkeitsrecht verletzt sein. "In diesen Fällen stehen den Betroffenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und auch Schadenersatz zu", so Rechtsanwalt Hofmann. Besonders wichtig sei einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, um rechtswidrige Äußerungen schnell aus dem Internet entfernen zu lassen.
Chatverläufe sichern und Screenshots aufnehmen
Zuvor sei es in jedem Fall wichtig, das Cybermobbing zu dokumentieren, sagt Johannes Kreile, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Noerr LLP in München. "Die Anfertigung von Screenshots und das Abspeichern von Chatverläufen eignen sich hier besonders." Die Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung der kompromittierenden Botschaften richten sich primär gegen den Täter.
Da der oder die Täter oft anonym agieren, seien Löschungsansprüche gegenüber den Plattformen ein wichtiges Instrument. "Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Portalbetreiber nicht von sich aus tätig werden müssen, sondern sie für rechtsverletzende Inhalte erst dann haften und zur Löschung verpflichtet sind, wenn sie von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt worden sind."
Möchten sie ihre personenbezogenen Daten bei Google löschen, so funktioniert das über ein Antragsformular. Dort können sie dann die Daten löschen lassen, die sie gelöscht haben möchten.
Darüber hinaus gilt es aber natürlich auch, nicht nur die rechtlichen, sondern auch die psychischen Aspekte des Mobbings aufzuarbeiten und gemeinsam mit dem betroffenen Kind Kontakt zu Psychologen aufzunehmen. Kreile gibt zu bedenken: "Systematische digitale Bloßstellung und Ausgrenzung kann für Kinder und Jugendliche langfristige soziale Benachteiligungen nach sich ziehen."
Wenn Eltern feststellen, dass ihr Kind selbst andere Kinder mobbt, "sollten die Eltern mit ihrem Kind die Gründe hierfür hinterfragen", sagt Mayrfeld-Anwalt Lotz. "Im Verhältnis zum Opfer sollten Eltern versuchen, das Kind bei seiner Entschuldigung dem Opfer gegenüber zu unterstützen." Zudem solle nach Möglichkeiten gesucht werden, damit das Verhalten in Zukunft vermieden werden kann. "Hierbei kann professionelle Hilfe nützlich sein."
Eltern sollten sich Angebote wie TikTok und Co selbst ansehen
Eltern sollten mit ihren Kindern im Dialog bleiben, rät Allen & Overy-Anwältin Gausling. "Vor allem sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es um den respektvollen Umgang mit Mitmenschen geht." Heuking-Jurist Hofmann empfiehlt Eltern zudem, sich mit neuartigen Angeboten wie etwa TikTok auseinanderzusetzen.
Hofmann sieht zudem die Staatsanwaltschaften gefordert, Cybermobbing konsequenter zu verfolgen. Bislang würde es oft als Bagatelldelikt abgetan. "Dies führt dazu, dass viele Täter in der Vergangenheit für sich herausgefunden haben, dass sie bei Cybermobbing de facto einen Freibrief haben", bilanziert der Jurist. Würde Cybermobbing strenger geahndet, würde auch das Umdenken in der Bevölkerung gefördert.
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