Wer in Rente geht oder ist und eine Behinderung hat, kann mit Steuererleichterungen rechnen. Denn der sogenannte Behindertenpauschbetrag wird von den Einkünften abgezogen, sodass die zu versteuernde Summe kleiner wird: Dem Betroffenen bleibt im Zweifel mehr Geld übrig, besteht doch so die Chance, unter den Grundfreibetrag zu rutschen. Wie das funktioniert und was die Voraussetzungen sind, lesen Sie in diesem Text.
Was ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, dass durch den Behindertenpauschbetrag die im Alltag oft höheren Kosten der betroffenen behinderten Menschen zum Beispiel durch Medikamente, Betreuung oder erhöhter Wäschebedarf abgedeckt werden sollen. Er soll, kurz gesagt, Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen.
Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, mit ein paar Tipps lässt sich dabei richtig Geld sparen.
Rente und Steuer 2024: Das ist der aktuelle Stand
2024 muss kein Rentner seinen gesamten Rentenbetrag versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass jemand, der 2024 neu in Rente geht, 84 Prozent seiner Rente versteuern muss, entsprechend sind 16 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei. Erst ab dem Jahr 2040 müssen Neu-Rentner ihre Rente komplett versteuern.
Ab wann die Rente versteuert wird, hängt wesentlich vom Grundfreibetrag ab. In 2024 soll dieser auf 11.784 Euro ansteigen, wie die Bundesregierung mitteilt. Wer als Rentner entsprechend eine höhere Rente erhält, muss diese versteuern. Seit dem Sommer 2023 hat sich in Sachen Rente für Millionen Deutsche etwas geändert.
Behindertenpauschbetrag und Rente 2024: Welche Voraussetzungen gelten?
Um die Einkünfte niedriger zu gestalten, ist es betroffenen behinderten Menschen möglich, den Behinderpauschbetrag geltend zu machen. Die zugesprochene Summe wird von den Einkünften abgezogen.
Übrigens: Wer etwas zu seiner Rente hinzuverdient, sollte einiges im Blick haben.
Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ausfällt, hängt vom "Grad der Behinderung" (GdB) ab. Ab einem Behinderungsgrad von 20 greifen Steuerfreibeträge. Gemäß der Bundesvereinigung Lebenshilfe steht der Behinderpauschbetrag wie folgt in Beziehung zum GdB:
Beispiel
Christine geht 2024 in Rente und fragt sich, ob sie auf ihre Rente Steuern zahlen muss. Ihre jährliche Bruttorente beträgt 15.000 Euro. Da sie 2024 in Rente geht, hat sie einen Rentenfreibetrag von 16 Prozent, muss also 84 Prozent ihrer Rente versteuern:
15.000 Euro x 0,84 = 12.600 Euro
Da Christine einen Grad der Behinderung von 70 hat, erhält sie 1780 Euro Behindertenpauschbetrag. Diese Summe darf sie von den 12.600 Euro abziehen, macht 10.820 Euro. Damit liegt ihr zu versteuernder Rentenanteil unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Sie muss demnach auf ihre Rente keine Steuern zahlen. Ohne den Behindertenpauschbetrag hätte sie den Grundfreibetrag überschritten.
Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 40 Versicherungsjahren bundesweit im Durchschnitt 1370 Euro Rente im Monat. Nur eine bestimmte Gruppe an Rentnern knackt die 3000-Euro-Marke.
Übrigens: Sie haben sich schon einmal gefragt, was der Unterschied zwischen Rente und Pension ist? Vor allem ein Punkt macht den Unterschied.