Wer von Kurzarbeit betroffen ist, erhält vom Staat Kurzarbeitergeld - zunächst steuerfrei. Doch das Kurzarbeitergeld kann den persönlichen Steuersatz erhöhen. So kann es sein, dass jemand weniger Steuern vom Staat zurückbekommt oder gar Steuern nachzahlen muss. Warum ist das so? Nachgefragt beim Leiter des Finanzamts Kaufbeuren, Wolfgang Kriegbaum.
Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf die Einkommensteuer aus?
Das Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Leistung, die jedoch die Einnahmen insgesamt erhöht, sagt Wolfgang Kriegbaum, Chef des Finanzamts Kaufbeuren, in einem Interview mit der Allgäuer Zeitung im Januar. Der Steuersatz ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Unter das zu versteuernde Einkommen fallen zum Beispiel der Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Einnahmen aus anderen Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Davon abgezogen werden unter anderem die Werbungskosten wie beispielsweise die Fahrt zur Arbeit oder Kosten für das Arbeitszimmer im Homeoffice.

Für das Kurzarbeitergeld fällt keine Lohnsteuer an. Arbeitnehmer bekommen es im laufenden Jahr also steuerfrei. Das Kurzarbeitergeld unterliegt aber dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt, es wird "im Rahmen der Steuererklärung im Nachhinein zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet", sagt Kriegbaum. Damit erhöht sich das zu versteuernde Einkommen. Dadurch kann der Steuerzahler in einen höheren Steuersatz rutschen und muss mehr Einkommensteuer zahlen als in den Jahren zuvor.
Um wie viel Prozent erhöht Kurzarbeitergeld den Steuersatz?
"Es kann sein, dass sich der Steuersatz gar nicht erhöht, er könnte aber auch rein theoretisch in Einzelfällen um zehn Prozent steigen", sagt Kriegbaum. Pauschal lässt sich hier keine allgemeingültige Aussage für alle treffen. Es hängt immer vom Einzelfall und der Höhe seines Einkommens ab.
Dass jemand Steuern wegen des Kurzarbeitergelds nachzahlen muss, sei laut Wolfgang Kriegbaum eher nicht der Regelfall.
Weniger Steuerrückzahlung durch Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld "führt in der Regel dazu, dass jemand weniger Steuern zurückbekommt", sagt der Finanzamt-Chef. Wegen der Werbungskosten bekommen viele Menschen, die eine Steuererklärung machen, Geld vom Staat zurück. Bei den meisten seien das im Durchschnitt um die 1000 Euro. Viele Steuerzahler, die jedes Jahr in etwa gleich viel verdienen, würden fest mit der Rückzahlung rechnen. Geht jedoch der Steuersatz wegen des Kurzarbeitergeldes rauf, so kann es sein, dass jemand zum Beispiel statt wie üblich 1000 Euro plötzlich nur 500 Euro Steuern vom Staat zurückbekommt, sagt Wolfgang Kriegbaum. (Lesen Sie auch: Kinderbonus und Steuern - Bundestag will neue Corona-Hilfen absegnen)
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wer im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt nur, solange man Kurzarbeitergeld bekommt. Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung für 2020 abzugeben. Wenn derjenige im Jahr 2021 kein Kurzarbeitergeld mehr bezieht, muss er für 2021 auch keine Steuererklärung abgeben. Die Pflicht ist nur aufgehoben, wenn derjenige nicht aus anderen Gründen verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen. Gründe könnten sein, dass jemand verheiratet ist oder ein Gewerbe betreibt.
Wo muss ich das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben?
In der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 ist auf der Anlage N auf der ersten Seite unten die Zeile 28 für die Eintragung des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer vorgesehen. Alternativ können sie das Kurzarbeitergeld auch im Hauptvordruck ESt 1 A (der sog. Mantelbogen) auf der zweiten Seite in die Zeile 43 („Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“) eintragen.