"Eine so umfangreiche pauschale Tötungsgenehmigung ist in Bayern einzigartig." Das sagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BN) zu der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Oberallgäu für den Biberabschuss erlassen hat. Sie ermöglicht das Töten von Bibern innerhalb von 30 Metern neben überörtlichen Straßen und Bahngleisen.
"Ernsthafte Gefahr"