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Fall Rappenalptal vor dem Verwaltungsgericht Augsburg: Wer trägt die Kosten für die Renaturierung im Oberallgäu?

Umweltzerstörung in Oberstdorf

Fall Rappenalptal vor dem Verwaltungsgericht: Wer trägt die Kosten für die Renaturierung?

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    Damit das Wasser bei der Schneeschmelze im Frühjahr besser ablaufen kann, ließ das Landratsamt die Dämme am Rappenalpbach im Dezember öffnen.
    Damit das Wasser bei der Schneeschmelze im Frühjahr besser ablaufen kann, ließ das Landratsamt die Dämme am Rappenalpbach im Dezember öffnen. Foto: Ralf Lienert

    Wer trägt die Verantwortung für die Umweltzerstörung im Rappenalptal in Oberstdorf? Das Landratsamt und die Alpgenossenschaft schieben sich gegenseitig die Schuld zu: Waren die Baggerarbeiten, bei denen ein Wildbach auf einer Fläche von neun Hektar kanalisiert und teilweise zweieinhalb Meter vertieft wurde, mit der Kreisbehörde abgestimmt oder hat die Alpgenossenschaft einen nicht genehmigten Gewässerumbau umgesetzt? Über diese Frage muss jetzt das Verwaltungsgericht entscheiden. Wann das geschieht, ist noch offen.

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