Geldwäsche-Prozess, zweiter Teil: Erneut standen die beiden Allgäuer Händler wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz vor dem Amtsgericht Sonthofen. In der zweiten Verhandlung ging es um Geschäfte aus dem Jahr 2019. Dabei haben Käufer mit Beträgen zwischen 10.000 und 135.000 Euro in bar in 54 Fällen Luxusuhren und Schmuck bei den Händlern erworben. Der Vorwurf der Regierung von Mittelfranken, die für die Verfolgung bei Geldwäsche zuständig ist: Die Identität der Kunden wurde nicht ordnungsgemäß festgestellt. Dies ist laut Gesetz ab Bargeld-Geschäften von über 10.000 Euro notwendig.
Amtsgericht Sonthofen