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Gericht: Neues Cannabis-Gesetz rettet Oberallgäuer vor Haftstrafe

Amtsgericht Sonthofen

"Vor einem Jahr hätten wir hier über die Höhe einer Haftstrafe verhandelt"

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    Der Besitz von Cannabis ist seit Juni in Deutschland erlaubt - allerdings keine 400 Gramm.
    Der Besitz von Cannabis ist seit Juni in Deutschland erlaubt - allerdings keine 400 Gramm. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolfoto)

    Glück gehabt. Vor über einem Jahr entdeckten Zollbeamte in der Wohnung eines 44-jährigen Oberallgäuers 396 Gramm Marihuana und neun Cannabis-Pflanzen auf dem Balkon, die noch nicht ausgereift waren. Damals wäre diese große Menge als ein "besonders schwerer Fall" des Verstoßes gegen das Cannabisgesetz gewertet worden. Doch dann trat heuer im Juni das neue Gesetz in Kraft. Und das rettete ihn am Amtsgericht Sonthofen vor einer weit härteren Strafe. Wobei der Mann den Verlust seiner Ernte sichtlich auch als hohe Strafe empfand.

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