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Oberallgäu: „Vergrämungsschuss“ soll den Verbiss der Gams stoppen

Wild und Wald

Oberallgäu: „Vergrämungsschuss“ soll den Verbiss der Gams stoppen

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    Darf die Schonzeit für Gamswild im Revier Balderschwang-Gunzesried zum Schutz des Bergwalds aufgehoben werden? Das muss das Verwaltungsgericht klären, wenn im Hauptsache-Verfahren die Klage des Vereins „Wildes Bayern“ gegen das Landratsamt Oberallgäu behandelt wird.
    Darf die Schonzeit für Gamswild im Revier Balderschwang-Gunzesried zum Schutz des Bergwalds aufgehoben werden? Das muss das Verwaltungsgericht klären, wenn im Hauptsache-Verfahren die Klage des Vereins „Wildes Bayern“ gegen das Landratsamt Oberallgäu behandelt wird. Foto: Hubert Billiani, Wildes Bayern

    Die Auseinandersetzung der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Oberallgäu mit dem Verein „Wildes Bayern“ geht weiter. Denn die Klage des Wildtier-Schutzvereins gegen die Kreisbehörde wegen der Verkürzung der Schonzeit für Gamswild im Jagdrevier Balderschwang-Gunzesried bleibt bestehen und wird vor Gericht verhandelt. Dagegen hat die Jagdbehörde aber nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Sie erhofft sich eine Grundsatzentscheidung, um den Bergwald mit seiner Schutzfunktion künftig stärker vor Wildverbiss zu schützen.

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