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Obszöne Bilder in Schüler-Chats

Weber:

Obszöne Bilder in Schüler-Chats

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    Digital Day in Duracher Grundschule
    Digital Day in Duracher Grundschule Foto: Christoph Kölle

    Was sollen Eltern und Lehrer tun, wenn sie solche Fotos entdecken?

    Bestrafen bringt nichts. Je älter ein Kind ist, desto selbstständiger sollte es sein und mehr Entscheidungen treffen. Gerade bei rechtsextremen Inhalten ist Aufklärung die Aufgabe von Eltern und Schulen. Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, was sie da weiterleiten. Sie denken sich nichts dabei, wenn sie solche Bilder teilen, und schreiben noch einen Spruch darunter – damit es lustig ist. Die Wenigsten haben in dem Moment das Gefühl, dass dies etwas Schlimmes ist, was andere verletzen kann. Genau das muss man dem Kind aber bewusst machen: es über Sexismus und Rassismus aufklären, deren Ursachen und Folgen.

    Ist Kontrolle besser als Vertrauen?

    Das Beste ist: Verhaltensregeln aufstellen. Wenn ein Kind ein Handy bekommt, sollen Eltern Spielregeln für die Nutzung aufstellen. Über Kinderschutz-Apps können sie etwa tägliche Handyzeiten festlegen oder bestimmte Apps und Internetseiten sperren. Je älter aber ein Kind wird, desto mehr geht Kontrolle nach hinten los. Jede Generation hat bisher Wege gefunden, verbotene Dinge vor Eltern zu verstecken. Und heutzutage sind diese Möglichkeiten noch viel größer. Darum rate ich: Spielregeln aufstellen und überwachen, die Kinder für Gefahren sensibilisieren, mit zunehmendem Alter an die Vernunft appellieren und miteinander reden.

    Wenn aufgeklärte Schüler aber in Gruppen-Chats die Bilder kritisieren, die andere teilen, werden sie häufig als Langweiler oder als Petze beschimpft.

    Damit so etwas nicht passiert, sind vor allem Schulen gefragt: Lehrer sollten mithilfe von medienpädagogischen Angeboten etwa einen Klassenvertrag schließen – am besten gleich zu Beginn des Schuljahres. In Form eines Workshops erarbeiten die Schüler dabei gemeinsam einen „Social-Media-Knigge“, den sie beachten wollen. Wenn sich alle dazu verpflichten, solche Bilder zu verurteilen, ist zum einen die Hemmschwelle größer, die Fotos zu verbreiten. Zum anderen brauchen Kritiker sich nicht zu rechtfertigen: Sie tun ja nur das, worauf sich alle Schüler geeinigt haben. Im Vertrag können die Konsequenzen bei Regelverstößen festgelegt werden. Medienpädagogische Angebote sollten aber keine Eintagsfliege sein, sondern laufend fortgeführt werden.

    Ist es sinnvoll, seinen Kindern die Handynutzung komplett zu verbieten?

    Schwierig. Kinder sehen ja, wenn Mitschüler oder Eltern ein Smartphone haben, und wollen auch eins. Im Prinzip ist es wie mit dem Führerschein fürs Autofahren. So etwas muss es für Social Media geben. Eltern und Schulen stehen in der Pflicht, ihren Kindern die richtige Nutzung zu vermitteln und zu zeigen, wo die Stolperfallen sind. Viele tun das ja bereits, andere müsste man mehr in die Verantwortung nehmen.

    Wann darf ein Kind Whatsapp nutzen?

    Eigentlich erst ab 16 Jahren. Facebook – zu dem Unternehmen gehört Whatsapp – hat das Alter vor Einführung der Datenschutzverordnung angehoben und ist so rechtlich aus dem Schneider. Heißt: Eltern sind verantwortlich dafür, wenn ihre Kinder die App nutzen. Sie könnten das Kind als zu jung melden und den Account deaktivieren lassen. Dennoch nutzen viele Jüngere Whatsapp wegen des sozialen Drucks: Um etwa im Freundeskreis oder in Vereinen keine Termine zu verpassen, die darüber mitgeteilt werden.

    Lässt es sich nachverfolgen, wer anstößige Bilder in Umlauf bringt?

    Bei Internetseiten oder in sozialen Netzwerken kann man teilweise den Urheber ausfindig machen. Bei Messenger-Diensten wie Whatsapp funktioniert das nicht, da die Bilder von Gerät zu Gerät verschickt und nicht ins Netz gestellt werden. Aber auch wenn der Urheber bekannt ist, kann es schwierig sein, ihn zu belangen. Etwa wenn er sich anonym im Netz bewegt (Fake-Profil) oder von einem Drittland aus agiert.Interview: Klaus Kiesel

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