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Immenstadt
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Frau gibt Waffen aus Nachlass bei Polizei ab und verstrickt sich ungewollt in Straftat

Immenstadt im Allgäu

Frau will alles richtig machen und gibt Waffen bei der Polizei ab - dabei macht sie sich strafbar

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    Damit hatte sie wohl nicht gerechnet: In Immenstadt wollte eine Frau mehrere Waffen eines verstorbenen Angehörigen bei der Polizei abgeben - und machte sich dabei strafbar.
    Damit hatte sie wohl nicht gerechnet: In Immenstadt wollte eine Frau mehrere Waffen eines verstorbenen Angehörigen bei der Polizei abgeben - und machte sich dabei strafbar. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    In Immenstadt im Allgäu ging am Samstagnachmittag (18.1.2025) eine 33-Jährige zur Polizeidienststelle. Die Frau wollte dort zahlreiche Waffen abgeben, die einem verstorbenen Angehörigen gehörten.

    Außer einiger erlaubnisfreien Waffen befanden sich in dem Nachlass allerdings auch Waffen, für eine Erlaubnis erforderlich war, um sie mit sich zu führen.

    Eine solche Erlaubnis besaß die 33-Jährige aber nicht. Die Frau machte sich daher strafbar, als sie die Waffen eigenmächtig zur Dienststelle brachte, teilt die Polizei mit.

    Polizei im Allgäu: Gefundene oder geerbte Waffen „stets vor Ort“ belassen

    Die Beamten weisen in ihrer Mitteilung daher „nochmals darauf hin, gefundene oder geerbte Waffen sowie sonstige nicht zuzuordnende Gegenstände stets vor Ort zu belassen und die Polizei zu verständigen“, heißt es abschließend. Dann kann die Polizei einen entsprechenden Waffenfund sicherstellen und fachgerecht entsorgen.

    Ein vergleichbarer Fall hatte sich etwa 2022 in Bad Wörishofen im Unterallgäu ereignet. Damals hatte ein Senior beim Spazierengehen eine Schreckschusspistole in einem Bach gefunden. Der ältere Herr nahm sie mit, um sie bei der Polizei abzugeben.

    Dabei verstieß er trotz guter Absichten gegen das Waffenrecht. Der Polizei bliebe keine andere Wahl, als die Straftat zu ahnden, erklärte Markus Dösinger, stellvertretender Leiter der Buchloer Polizeiinspektion damals auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Polizist könne nachvollziehen, dass solche Fälle bei Bürgerinnen und Bürgern für Verwunderung sorgen, sagte er. „Aber wir sind dazu verpflichtet, Straftaten anzuzeigen.“

    Warum darf man eine Waffe nicht zur Polizei bringen?

    Man dürfe eine Waffe nicht einfach durch die Gegend tragen oder fahren, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, schilderte der Beamte. „Je nach Waffe begeht man da schnell eine Straftat.“ Deshalb solle man bei Waffenfunden - vor allem bei alten Waffen in Nachlässen - immer die Polizei verständigen. Abgesehen von der strafbaren Handlung könnten sich Finder oder Finderinnen in Gefahr bringen, wenn sie die Waffen an sich nehmen. Gerade, weil es für Laien schwierig sei, auf den ersten Blick zu erkennen, ob eine Waffe geladen oder gesichert ist.

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