Wer sich mit Alkohol betrinkt, hat sich meist nicht mehr im Griff und wird im Volksmund häufig als "unzurechnungsfähig" bezeichnet. Doch begeht man in diesem Zustand eine Straftat, drohen trotzdem Konsequenzen. Gelten für Betrunkene die gleichen Regeln wie für nüchterne Menschen oder werden sie vor Gericht anders behandelt? Zwei Prozesse in Sonthofen geben Aufschluss.
Unzurechnungsfähig?