Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Beschwerdeverfahren zum Rappenalptal eingestellt. Das Gericht entschied jedoch nicht den Rechtsstreit zwischen Oberallgäuer Landratsamt und Alpgenossenschaft, ob der Ausbau eines Wildbaches im Naturschutzgebiet abgestimmt war und ein Aktenvermerk der Kreisbehörde als Baugenehmigung missverstanden werden konnte.
Umweltzerstörung in den Allgäuer Hochalpen