Rappenalptal Oberstdorf: Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg
Umweltfrevel im Rappenalptal
Wer zahlt die Renaturierung des Rappenalpbachs? Alpgenossenschaft und Freistaat einigen sich
Nach der Umweltzerstörung im Rappenalptal: Wer zahlt die Renaturierung des begradigten Wildbachs? Das wurde heute vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklärt.
Wer kommt für die Renaturierung des Wildbachs im Rappenalptal auf? Vor Gericht einigten sich Alpgenossenschaft und der Freistaat Bayern auf einen Vergleich.Foto: Ralf Lienert
Im Rechtsstreit um Baggerarbeiten im Oberstdorfer Rappenalptal schließen der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt, und die Alpgenossenschaft vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich.