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Snowboarder verletzt: Prozess gegen Oberallgäuer Bergbahn am OLG München

Prozess am Oberlandesgericht München

Ein Snowboarder bricht sich auf einer Oberallgäuer Piste das Bein - und verklagt die Bergbahn

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    Ein Snowboarder aus der Region verunglückte im Januar 2019 auf der Talabfahrt einer Oberallgäuer Bergbahn.
    Ein Snowboarder aus der Region verunglückte im Januar 2019 auf der Talabfahrt einer Oberallgäuer Bergbahn. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolbild)

    Langsam neigt sich die Wintersaison im Oberallgäu dem Ende zu. Stürze, Zusammenstöße und Verletzungen gehören dazu, wenn sich Menschen auf Skiern und Snowboards den Hang hinabstürzen. Immer häufiger landen diese Unfälle aber später vor Gericht, regelmäßig dreht es sich dabei um die Frage, wie viel Eigenverantwortung der Wintersportler selbst trägt. So war es auch beim Fall eines Snowboarders, der gegen eine Oberallgäuer Bergbahn geklagt hatte, weil er 2019 im Tiefschnee am Pistenrand an einem umgestürzten Begrenzungspfahl hängen blieb und sich schwer verletzte.

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