Die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes, die im Herbst 2024 in Kraft treten sollen, stoßen laut Mitteilung des Landratsamtes Oberallgäu in der Alp- und Landwirtschaft auf massiven Widerstand. Besonders die Vorschläge zur Nutztierhaltung - darunter das Verbot der Anbindehaltung und die Einschränkung nicht-kurativer Eingriffe wie das Enthornen von Rindern - sorgen für große Besorgnis. Vertreter der Landwirtschaft fürchten demnach schwerwiegende Folgen für die Existenz tausender landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in den Grünlandregionen Bayerns.
Anbinde- und Kombihaltung