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Werbung an Straßen im Oberallgäu: Was verboten und eine Gefahr für den Straßenverkehr ist

„Wilde Werbung“ im Oberallgäu

Trotz Verbots häufig zu sehen: So geht der Landkreis mit Plakaten außerorts um

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    Veranstaltungsplakate können in vielen Orten entdeckt werden. Im Ort sind sie erlaubt, wenn auch oft genehmigungspflichtig. Außerorts ist solche Werbung grundsätzlich verboten.
    Veranstaltungsplakate können in vielen Orten entdeckt werden. Im Ort sind sie erlaubt, wenn auch oft genehmigungspflichtig. Außerorts ist solche Werbung grundsätzlich verboten. Foto: Lukas Herr

    Werbung ist im Alltag allgegenwärtig. Sie nervt einige Menschen, andere blenden sie aus. Sie kann aber auch zu einer Gefahr werden, wenn sie Autofahrer ablenkt. Sogenannte wilde Werbung – also nicht genehmigte Plakate – taucht auch im Oberallgäu immer wieder auf, und das, obwohl die Rechtslage eindeutig scheint.

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