„Ich möchte nicht unschuldig hinter Gittern sitzen.“ Mit diesen Worten appellierte ein 34-jähriger Angeklagter an das Kaufbeurer Schöffengericht. Dieses hatte nach der Beweisaufnahme allerdings keinerlei Zweifel, dass der vielfach und auch einschlägig vorbestrafte Ostallgäuer im vergangenen Jahr zwei Menschen bestohlen hatte, die aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustandes „besonders verletzlich“ waren.
Amtsgericht Kaufbeuren
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden