Schon zuvor waren es die Drogen, die den Kaufbeurer Angeklagten wiederholt vor Gericht brachten. Er war vor vier Jahren wegen des Besitzes und Handels von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden und musste in eine Entziehungsanstalt. Die Maßregel wurde im November 2019 zur Bewährung ausgesetzt. Im Januar dieses Jahres konsumierte er auf einer Geburtstagsparty erneut Kokain und verstieß damit gegen seine Bewährungsauflagen. Dafür musste sich der Kaufbeurer nun in der Wertachstadt vor Gericht verantworten.
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