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Entwässerungsgebühren in Oberostendorf: Erschließungskosten können nicht mehr nachträglich erhoben werden

Nach Gerichtsurteil

Oberostendorfer Rat passt Entwässerungssatzung an

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    Einmal mehr mit der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung musste sich der Oberostendorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigen.
    Einmal mehr mit der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung musste sich der Oberostendorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigen. Foto: Willi Baur (Symbolfoto)

    Nochmals, aber nicht ganz von vorne mussten die Räte in Oberostendorf über die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung diskutieren. Weil zwischen der ersten Erarbeitung, Beschluss und Auslegung eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Teile der Satzung unwirksam werden ließ, waren Änderungen nötig.

    Im Wesentlichen ging es darum, dass für weit zurückliegende Tatbestände keine nachträgliche Erhebung von Erschließungskosten mehr möglich ist. Stefan Driendl von der Verwaltungsgemeinschaft erläuterte die Anpassungen und erklärte auch, dass es vermutlich keinen Fall im Gemeindegebiet gibt, den die Änderungen betreffen. Letztendlich wurden die Gebührenordnung und die Übergangsregelung zur Entwässerungssatzung neu verabschiedet und werden nun nochmals ausgelegt.

    Straßenführung in Lengenfeld sorgt für Überflutungen

    Weil die Straßenführung vor einem Privatgrundstück in Lengenfeld so ungünstig gestaltet ist, dass das Grundstück mehrmals im Jahr bei Hochwasser überflutet wird, soll mit einer Anhebung der Straßendecke der Wasserablauf günstiger gestaltet werden. Die Kosten von 6000 Euro übernimmt die Gemeinde. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Hochwassermanagement in Lengenfeld noch einmal grundsätzlich betrachtet werden sollte.

    Zuschuss für Gemeinschaftsbüro der Feuerwehren der Gemeinde Oberostendorf

    Ein neuer Wegenutzungsvertrag wurde mit der Firma Tyczka Energy beschlossen. Damit ist die Versorgung mit Flüssiggas für die Baugebiete Unterostendorf und Lengenfeld für weitere 20 Jahre gesichert. Auf Antrag der Feuerwehr beteiligt sich die Gemeinde bei den Kosten für neue Stuhlpolster für den Aufenthaltsraum und zusätzliche Büromöbel für ein Gemeinschaftsbüro der Feuerwehren. Die Kosten betragen etwa 7000 Euro.

    Mehrere Kommunen schaffen gemeinsam Mähausleger an

    Zusammen mit weiteren Gemeinden ist angedacht, im Rahmen der sogenannten interkommunalen Zusammenarbeit ein Mähausleger anzuschaffen. Der Mähausleger ist ein Anbaugerät für die Kommunaltraktoren und kann zur Geländepflege an Böschungen und zum Heckenschneiden eingesetzt werden. Die Anschaffungskosten betragen etwa 80.000 Euro. Durch die Aufteilung der Kosten und einem hohen öffentlichen Zuschuss müsste die Gemeinde nur etwa 8000 Euro selbst tragen. Der Rat stimmte dem grundsätzlich zu.  

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