Nochmals, aber nicht ganz von vorne mussten die Räte in Oberostendorf über die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung diskutieren. Weil zwischen der ersten Erarbeitung, Beschluss und Auslegung eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Teile der Satzung unwirksam werden ließ, waren Änderungen nötig.
Nach Gerichtsurteil
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