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Entwässerungsgebühren in Oberostendorf: Erschließungskosten können nicht mehr nachträglich erhoben werden

Nach Gerichtsurteil

Oberostendorfer Rat passt Entwässerungssatzung an

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    Einmal mehr mit der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung musste sich der Oberostendorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigen.
    Einmal mehr mit der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung musste sich der Oberostendorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigen. Foto: Willi Baur (Symbolfoto)

    Nochmals, aber nicht ganz von vorne mussten die Räte in Oberostendorf über die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung diskutieren. Weil zwischen der ersten Erarbeitung, Beschluss und Auslegung eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Teile der Satzung unwirksam werden ließ, waren Änderungen nötig.

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