Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der von der Polizei in ein einmonatiges "Sicherheitsgewahrsam" genommen worden war. Zuvor hatte er die Ermittlungsbehörden in Kaufbeuren innerhalb von fünf Monaten dutzendfach mit Straftaten beschäftigt. Aktenkundig sind 56 polizeiliche Vorfälle zwischen Dezember 2022 und April 2023. Die Richter bestätigten nun, dass ein einmonatiges "Sicherheitsgewahrsam" in diesem Fall zulässig war, wie es in einer Pressemitteilung der Justiz heißt.
Reihenweise Polizeieinsätze in Kaufbeuren